Der Weg zum Fahrradland ist noch weit, aber lohnenswert

Laut dem neuen Nationalen Radverkehrsplan soll Deutschland bis 2030 Fahrradland werden. Doch was sich in der Theorie gut liest, braucht in der Praxis viel Arbeit.

Deutschland - Fahrradland? © pf-d / Arne Bischoff

In einer Gesprächsrunde des pressedienst-fahrrad diskutierten Vertreter:innen aus der Fahrradbranche über mögliche Maßnahmen und Verbesserungschancen, um dem Radverkehr auf verschiedenen Ebenen mehr Raum zu geben.

Wasilis von Rauch zeigt sich mit den Nationalen Radverkehrsplan 3.0 eigentlich zufrieden: „Da stehen eine Menge schlauer Sachen drin“, sagt der Geschäftsführer des Branchenverbandes Zukunft Fahrrad (BVZF). „Das Ziel, den Radverkehr bis 2030 von der Verkehrsleistung zu verdoppeln, ist als Basis nicht schlecht und wir sind jetzt dran, da noch mehr rauszuholen.“ Wie das geschehen kann, zeigte sich bereits im letzten Jahr, als in einigen deutschen Städten Pop-up-Radwege auf Autospuren entstanden, um mehr Platz für Radfahrende zu schaffen. Diese hätten den Radverkehrsanteil in den beteiligten Städten um bis zu 25 Prozent erhöht, wie von Rauch erklärt. Aber es sei auch klar, dass die flächendeckende Umwandlung von städtischem Raum nicht einfach von heute auf morgen und ohne Gegenwind funktioniere.

Radverkehr soll gleichberechtigt werden

Denn der Verkehrsraum in den Städten ist eng begrenzt, Konflikte mit anderen Verkehrsteilnehmer:innen sind deshalb vorprogrammiert. „Es braucht hier eine gemeinsame Vision, wie man sich die Städte zusammen entwickelt und vorstellt, dann bekommt man die PS bzw. die Beinkraft gemeinsam auf die Straße“, meint Nils Wigger von Brose. Das Unternehmen ist einerseits Automobilzulieferer, aber auch Hersteller von E‑Bike-Antrieben und kennt somit beide Seiten gut. Aber auch die Bedürfnisse von Fußgänger:innen müssen bei den Planungen und Umverteilungen berücksichtigt werden. Reinhold Goss, ehrenamtlicher Fahrradbürgermeister von Köln, sieht deshalb Shared-Space-Flächen als eine mögliche Option für Straßenplanung in Wohngebieten. In diesen Verkehrsbereichen sind alle Verkehrsteilnehmenden gleichberechtigt und die Geschwindigkeiten aufeinander anpasst. In der Realität müssen Radfahrende in vielen Städten um ihren Raum aber noch immer sehr kämpfen und „dicke Bretter bohren“, wie Goss betont. Für Anke Schäffner, Leiterin Politik und Interessenvertretung beim Zweirad-Industrie-Verband (ZIV), ist es deshalb wichtig, dass der Radverkehr in Zukunft gesetzlich bei der Straßenverkehrsordnung und beim Straßenverkehrsrecht gleichberechtigt zum Autoverkehr eingestuft werde. Solange diese Gleichberechtigung nicht bestehe, würden viele Prozesse und Bearbeitungszeiten für Radverkehrsplanung verlängert, betont Schäffner.

Mit Autofahrer:innen Radfahren

Um die Probleme des Radverkehrs sichtbarer zu machen, wirbt Goss zusätzlich für einen Perspektivwechsel von Autofahrenden. Zusammen Radfahren und Infrastruktur ansehen bringe so manchen Aha-Effekt: „Autofahrenden wird dann erst klar, was Radfahrer:innen zu ihrem Verhalten bewegt, wenn beispielsweise der Radweg einfach abbricht und man nicht mehr weiter kommt“, so Goss. Schnell werde in solchen Situationen offenbar, dass im Gegensatz zum Autoverkehr keine flächendeckende Radlösung geschaffen wurde, um schnell mit dem Rad von A nach B zu kommen. „Diesen Perspektivwechsel erreichen wir nur, wenn wir wirklich mit allen betreffenden Personen gemeinsam Radfahren“, berichtet Goss. Er merke auch immer wieder, dass Radverkehr stark vom bürgerlichen Engagement abhänge. Bei der Umsetzung in den Verwaltungen hapere es hingegen noch.

Fördermittel werden nicht abgerufen

Dabei gäbe es gerade für die Kommunen enorme Fördermittel – die allerdings vielfach nicht abgerufen würden, berichtet Andreas Hombach, Key Account Manager beim Parksystemanbieter WSM. Speziell in kleinstädtischen Bereichen mangele es schlichtweg an Personal, um eine Planung auch umzusetzen. „Wo kein Planer, da keine Infrastruktur“, so Hombach, der anmerkt, dass oftmals bereits die Beantragung der Fördermittel aufgrund von Personalmangel und komplizierten Strukturen nicht weiterverfolgt werde. Sichere und praktische Abstellanlagen speziell für E‑Bikes seien in vielen Städten deshalb Mangelware – was dazu führe, dass die Verkaufszahlen und Nutzung noch nicht auf dem Niveau sind, wie es möglich wäre. Reinhold Goss bringt zudem einen weiteren alltäglichen Aspekt ins Spiel: „Wenn Besuch nach Hause kommt, wo wird dann das Fahrrad geparkt? Hier braucht es Ideen.“ Er appelliert an die Fahrradindustrie, für Neuheiten und Innovationen zu sorgen.

Radfahrer:innen wollen Technik

Anders als in den bekannten Fahrradnationen Niederlande und Dänemark, wo viele Nutzer:innen mit einfachen Rädern unterwegs sind, sind deutsche Radfahrer:innen sehr technikaffin. Das zeigt beispielsweise die wachsende Bedeutung von E‑Bikes. „Wirtschaft und Verkehr benötigen Synergien. Wir brauchen gute Infrastruktur und gute Produkte“, sagt Anke Schäffner. Mit einer Branchenstudie wurde die Wirtschaftskraft des Fahrrads in Deutschland unterstrichen und der Politik vor Augen geführt. Dienstrad-Leasing und Kaufprämien bei E‑Cargobikes sind konkrete Beispiele, die zeigen, dass mit staatlicher Unterstützung das Thema schnell durch die Decke geht. Dabei gibt es aber auch branchenintern noch ungeklärte Fragen, z. B. warum Lastenfahrräder sowohl gefördert als auch geleast werden können, Kinder- und Lastenanhänger hingegen nicht. „Wir sind ein aktiver Gestalter der Verkehrs- und Klimawende“, sagt Markus Krill, Geschäftsführer des Anhängerspezialisten Croozer. Er fordert, dass Anhänger als leasingfähiges Zubehör aufgenommen werden: „Fahrradanhänger müssen genauso diskutiert werden wie Lastenräder“, so Krill. Auch die Diskussion um S‑Pedelecs ist hier zu nennen. Die schnellen Elektroräder bis 45 km/h Unterstützung dürfen aktuell nicht auf Radwegen fahren – dabei wäre das Rad eine optimale Lösung für Pendler:innen, die längere Strecken zurücklegen müssen und dabei ihr Auto stehen lassen möchten. In Tübingen läuft deshalb ein Modellprojekt, bei dem Radwege für die Fahrzeuge freigegeben sind. „Es hat sich gezeigt, dass die Radwege viel stärker frequentiert werden“, resümiert Julia Werling vom E‑Bike-Anbieter Riese & Müller ein Ergebnis des Modellprojekts.

Politik jetzt in der Pflicht

Die Beispiele zeigen, dass die nächste Bundesregierung schnell klar machen muss, wie sie die Maßnahmen zum Nationalen Radverkehrsplan umsetzen möchte, um Deutschland wirklich zum Fahrradland zu machen. „Wenn das hundertprozentig ernst genommen wird, kann man wirklich eine Menge erreichen. Es ist aktuell ein krasses Versäumnis der Städte, den Menschen keinen Platz zum Radfahren zu geben“, so von Rauch. Dieser umverteilte Raum müsse dann auch so konzipiert sein, dass ihn alle Radfahrwilligen sicher nutzen können. Darunter fallen beispielsweise auch Menschen mit Handicap, die oftmals auf breitere und größere Gefährte angewiesen sind und deshalb mehr Platz brauchen. „Platz ist das wichtigste Stichwort. Es geht um die Verteilung von Platz und es zeigt sich, dass viele Menschen auf das Rad umsteigen, wenn der Platz da ist“, fasst Alexander Kraft vom Liegeradspezialisten HP Velotechnik abschließend die Kernbotschaft zusammen.


https://iserlohn.adfc.de/neuigkeit/der-weg-zum-fahrradland-ist-noch-weit-aber-lohnenswert

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) setzt sich mit seinen mehr als 190.000 Mitgliedern mit Nachdruck für die Verkehrswende in Deutschland ein. Wir sind überzeugt davon, dass eine gute, intuitiv nutzbare Infrastruktur, gut ausgearbeitete Radverkehrsnetze und vor allem Platz für Rad fahrende Menschen auch dazu einlädt, das Fahrrad als Verkehrsmittel zu benutzen. Wir möchten eine sichere und komfortable Infrastruktur für den Radverkehr, damit sich junge und junggebliebene Fahrradfahrende sicher und zügig fortbewegen können.

    Die Förderung des Radverkehrs ist nicht zuletzt auch ein politischer Auftrag, für den sich der ADFC stark macht. Unser Ziel ist es, alle Menschen, gleich welchen Alters und unabhängig von ihren Wohnorten, für das Radfahren und damit für die Mobilität der Zukunft zu gewinnen. Lesen Sie in unserem Grundsatzprogramm mehr über die Ziele und Forderungen des ADFC – und werden Sie Mitglied in der weltweit größten Zweiradgemeinschaft.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluss auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrenden ein.

    Für Sie hat die ADFC-Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können, egal wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die ADFC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Radwelt Informationen zu allem, was Sie als Rad fahrenden Menschen politisch, technisch und im Alltag bewegt. Nutzen Sie als ADFC-Mitglied außerdem vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied? Hier gelangen Sie zum Anmeldeformular.

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein verkehrssicheres Fahrrad auszustatten ist, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest. Sie schreibt u. a. zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt. Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel. Auch zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern sind Pflicht.

    Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben. Die Beleuchtung kann batteriebetrieben sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden. Sie muss aber dann einsatzbereit sein, wenn die Sichtverhältnisse Licht erforderlich machen. Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamts (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl). Damit Radfahrenden auch seitlich gesehen werden, sind Reflektoren in den Speichen oder Reflexstreifen an Reifen oder Felge vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO vorgeschrieben sind.

  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.

    Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen.

    Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

  • Was ist der Unterschied zwischen Schutzstreifen und Radfahrstreifen? Und was ist ein Radweg?

    Die Infrastruktur für das Fahrrad nicht einheitlich und selten uneingeschränkt gut nutzbar. Radfahrstreifen und Schutzstreifen verlaufen beide auf der Fahrbahn und damit im direkten Blickfeld von Autofahrenden. Schutzstreifen haben eine gestrichelte Markierung und dürfen daher mit dem Auto befahren werden. Radfahrstreifen hingegen sind mit einer Linie durchgängig auf der Fahrbahn markiert und dürfen von Autofahrenden nicht befahren werden. Der ADFC macht sich für geschützte Radfahrstreifen stark, bei denen Poller, Kübel und markierte Schutzzonen Radfahrende vor dem Autoverkehr, achtlos aufgerissenen Autotüren und unerlaubten Parken schützen.

    Ein Radweg ist durch ein blaues Radwegschild gekennzeichnet und muss in dem Fall von den Radfahrenden genutzt werden. Eine Benutzungspflicht darf aber nur angeordnet werden, wenn es die Verkehrssicherheit erforderlich macht. Behindern Blätter, Schnee oder andere Hindernisse Radfahrende auf Radwegen, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen. Mehr zur Infrastruktur für den Radverkehr erfahren Sie hier.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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  • Wo bekomme ich Radkarten?

    Mit fast 3 Mio. verkauften Exemplaren gehören die ADFC-Radtourenkarten weltweit zu den Bestsellern unter den Fahrradkarten. Sie haben einen praktischen Maßstab (1:150.000) und sind mit Hilfe von versierten ADFC-Scouts entstanden, die die Bedürfnisse von Radreisenden verstehen und die Strecken buchstäblich erfahren haben. Die 27 ADFC-Radtourenkarten für Deutschland haben wir durch besonders spannende und beliebte Radregionen wie den Gardasee oder Mallorca ergänzt. Außerdem finden Sie eine Vielzahl von ADFC-Regionalkarten (Maßstab 1:75.000) im Buchhandel, in vielen ADFC-Infoläden und direkt beim Bielefelder Verlag BVA (Tel.: 0521/59 55 40, E-Mail: bestellung@bva-bielefeld.de) oder bequem auf www.fahrrad-buecher-karten.de.

  • Wo finde ich vom ADFC empfohlene Musterkaufverträge für Fahrräder?

    Ganz gleich, für welches Fahrrad Sie sich entscheiden: Ein schriftlicher Kaufvertrag kann vor dem Hintergrund eventueller Reklamationsansprüche oder sonstiger Gewährleistungsfragen hilfreich sein. Das gilt umso mehr, wenn Sie sich für ein Gebrauchtrad entscheiden sollten. Deshalb haben wir hier eine Vorlage für einen Musterkaufvertrag für Gebrauchträder zusammengestellt, die Ihnen helfen kann, böse Überraschungen zu vermeiden.

    Zum Musterkaufvertrag des ADFC für Gebrauchträder kommen Sie, wenn Sie unten auf "Weiterlesen" drücken.

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