Wir vom ADFC Iserlohn sind ein ehrenamtlich tätiger Verein von Fahrrad-Begeisterten, die in Iserlohn das vorhandene Interesse am Radfahren weiter stärken und fördern wollen. Wir möchten, dass möglichst viele Iserlohner im Alltag und in der Freizeit sicher, bequem und mit Freude in unserer Stadt Fahrrad fahren wollen und dies auch können. Als Interessenvertreter aller Iserlohner Rad-Fahrenden wollen wir Einfluss nehmen auf die städtische Radverkehrspolitik und zusammen mit den Entscheidern aus Politik und Verwaltung Lösungen anbieten, die den Radverkehr in unserer Stadt besser und vor allem sicherer machen. Weiterhin möchten wir unsere Begeisterung für das Fahrrad mit möglichst allen teilen und sie für das Radfahren gewinnen. Dazu bieten wir viele verschiedene geführte Radtouren, Treffs und Aktionen an, bei denen jeder kostenfrei und unverbindlich mitmachen kann. Darüber hinaus sehen wir uns als kompetente Ansprechpartner in allen Fragen rund um’s Rad und beraten gern und unverbindlich zu Fahrradtechnik, Verkehrsrecht, Radtouren und vieles andere mehr. Dies geschieht oft in geselliger Runde bei unseren regelmäßigen ADFC-Treffs und auch während unserer gemeinsamen Radtouren. Kommen Sie doch einfach vorbei und machen mit!
Wir vom ADFC Iserlohn sehen uns als Ansprechpartner und Berater der politischen Entscheider und der Verwaltung in der Stadt Iserlohn in allen Dingen des Fahrradfahrens. Dies tun wir als Ehrenamtliche frei von wirtschaftlichen Zwängen und parteipolitischen Interessen. Gern helfen wir der Stadt Iserlohn bei der Umsetzung ihres Radverkehrskonzepts aus 2016, in dem wir unsere Expertise, unsere Erfahrung und unsere Begeisterung für das Radfahren unentgeldlich einbringen. Auch wirken wir mit an der Gestaltung des vom Märkischen Kreis beschlossenen "Masterplan Radverkehrsnetz MK" und kümmern uns im Initiativkreis "Lenneroute" um einen sicheren Aus- und Weiterbau der Radwegeführung entlang der Lenne zwischen Plettenberg und Hohenlimburg.
Wir vom ADFC Iserlohn sind als eigenständige Ortsgruppe ein struktureller und ideeller Teil des übergeordneten Kreisverbandes ADFC MK e.V.. Dieser verfügt über einen gewählten Vorstand mit haushaltsführendem Schatzmeister und kümmert sich nach ordentlichem Vereinsrecht um alle Belange der Ehrenamtlichkeit, Vereinsführung und sonstige Verwaltungsangelegenheiten. Weiterhin konzertiert er die "vor-Ort-Arbeit" aller seiner mittlerweile sieben Ortsgruppen. Dies sind im Märkischen Kreis zur Zeit neben dem ADFC Iserlohn, der ADFC Menden, der ADFC Werdohl, der ADFC Plettenberg, der ADFC Halver, der ADFC Meinerzhagen und seit Herbst 2022 der ADFC Lüdenscheid.
Als souveräne und selbstverantwortlich organisierte Ortsgruppe in Iserlohn agieren wir stets im Sinne des Gesamt-ADFC, sind aber darüber hinaus an keine Weisungen oder kleinliche Vorgaben gebunden. Geleitet wird die Ortsgruppe von einem aus unserer Mitte gewählten Sprecher, der sich mit seinem Stellvertreter um alle Belange des Vereinslebens kümmert und die Ortsgruppe auf den Vorstandssitzungen des Kreisverbandes vertritt. Darüber hinaus nimmt er die Interessen des ADFC Iserlohn gegenüber Politik, Verwaltung und der Öffentlichkeit in der Stadt Iserlohn wahr.
Wir vom ADFC Iserlohn leben nur durch die Mitarbeit unserer aktiven Mitglieder. Die Organisation und Koordination unserer ehrenamtlichen Arbeit findet vor allem bei unseren regelmäßigen ADFC-Treffs statt. Dazu finden wir uns jeden 1. Mittwoch im Monat um 19 Uhr zu einem runden Tisch zusammen, der dem gemütlichen Informations- und Gedankenaustausch dient. ***Update: Da dieser Treff ab Januar 2025 nicht mehr wie bisher im Restaurant Schroter stattfinden kann, prüfen wir derzeit andere Optionen. Der neue Treffpunkt wird dann auch an dieser Stelle bekannt gegeben.***
Der ADFC ist in mehr als 450 Städten in Deutschland vertreten. In der Karte finden Sie Ihren direkten Ansprechpartner vor Ort. Filtern Sie entweder nach Bundesländern oder klicken Sie sich direkt durch die Karte. Alle Kontaktmöglichkeiten finden Sie mit einem Klick auf den ausgewählten ADFC-Marker in der Karte.
Unter der Rubrik "Publikationen" veröffentlichen wir hier grundlegende Dokumente, Konzepte und Programme. Im Gegensatz zu den "Neuigkeiten" ist deren Informationsgehalt dauerhafter und langlebiger, so dass diese Inhalte hier zwar lange präsent bleiben, aber bei Bedarf auch regelmäßig aktualisiert werden. Sie bieten allen Lesern, die tiefer in ein bestimmtes Thema eintauchen wollen, detaillierte Hintergrundinformation von zum Teil bleibendem Wert.
Bernhard Schomm
An der Landwehr 36
58636 ISERLOHN
02371 68128
bernhard.schomm@adfc-mk.de
Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) setzt sich mit seinen mehr als 190.000 Mitgliedern mit Nachdruck für die Verkehrswende in Deutschland ein. Wir sind überzeugt davon, dass eine gute, intuitiv nutzbare Infrastruktur, gut ausgearbeitete Radverkehrsnetze und vor allem Platz für Rad fahrende Menschen auch dazu einlädt, das Fahrrad als Verkehrsmittel zu benutzen. Wir möchten eine sichere und komfortable Infrastruktur für den Radverkehr, damit sich junge und junggebliebene Fahrradfahrende sicher und zügig fortbewegen können.
Die Förderung des Radverkehrs ist nicht zuletzt auch ein politischer Auftrag, für den sich der ADFC stark macht. Unser Ziel ist es, alle Menschen, gleich welchen Alters und unabhängig von ihren Wohnorten, für das Radfahren und damit für die Mobilität der Zukunft zu gewinnen. Lesen Sie in unserem Grundsatzprogramm mehr über die Ziele und Forderungen des ADFC – und werden Sie Mitglied in der weltweit größten Zweiradgemeinschaft.
Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluss auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrenden ein.
Für Sie hat die ADFC-Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können, egal wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die ADFC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Radwelt Informationen zu allem, was Sie als Rad fahrenden Menschen politisch, technisch und im Alltag bewegt. Nutzen Sie als ADFC-Mitglied außerdem vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied? Hier gelangen Sie zum Anmeldeformular.
Wie ein verkehrssicheres Fahrrad auszustatten ist, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest. Sie schreibt u. a. zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt. Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel. Auch zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern sind Pflicht.
Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben. Die Beleuchtung kann batteriebetrieben sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden. Sie muss aber dann einsatzbereit sein, wenn die Sichtverhältnisse Licht erforderlich machen. Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamts (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl). Damit Radfahrenden auch seitlich gesehen werden, sind Reflektoren in den Speichen oder Reflexstreifen an Reifen oder Felge vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO vorgeschrieben sind.
Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.
Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen.
Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.
Die Infrastruktur für das Fahrrad nicht einheitlich und selten uneingeschränkt gut nutzbar. Radfahrstreifen und Schutzstreifen verlaufen beide auf der Fahrbahn und damit im direkten Blickfeld von Autofahrenden. Schutzstreifen haben eine gestrichelte Markierung und dürfen daher mit dem Auto befahren werden. Radfahrstreifen hingegen sind mit einer Linie durchgängig auf der Fahrbahn markiert und dürfen von Autofahrenden nicht befahren werden. Der ADFC macht sich für geschützte Radfahrstreifen stark, bei denen Poller, Kübel und markierte Schutzzonen Radfahrende vor dem Autoverkehr, achtlos aufgerissenen Autotüren und unerlaubten Parken schützen.
Ein Radweg ist durch ein blaues Radwegschild gekennzeichnet und muss in dem Fall von den Radfahrenden genutzt werden. Eine Benutzungspflicht darf aber nur angeordnet werden, wenn es die Verkehrssicherheit erforderlich macht. Behindern Blätter, Schnee oder andere Hindernisse Radfahrende auf Radwegen, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen. Mehr zur Infrastruktur für den Radverkehr erfahren Sie hier.
Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.
Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.
Mit fast 3 Mio. verkauften Exemplaren gehören die ADFC-Radtourenkarten weltweit zu den Bestsellern unter den Fahrradkarten. Sie haben einen praktischen Maßstab (1:150.000) und sind mit Hilfe von versierten ADFC-Scouts entstanden, die die Bedürfnisse von Radreisenden verstehen und die Strecken buchstäblich erfahren haben. Die 27 ADFC-Radtourenkarten für Deutschland haben wir durch besonders spannende und beliebte Radregionen wie den Gardasee oder Mallorca ergänzt. Außerdem finden Sie eine Vielzahl von ADFC-Regionalkarten (Maßstab 1:75.000) im Buchhandel, in vielen ADFC-Infoläden und direkt beim Bielefelder Verlag BVA (Tel.: 0521/59 55 40, E-Mail: bestellung@bva-bielefeld.de) oder bequem auf www.fahrrad-buecher-karten.de.
Ganz gleich, für welches Fahrrad Sie sich entscheiden: Ein schriftlicher Kaufvertrag kann vor dem Hintergrund eventueller Reklamationsansprüche oder sonstiger Gewährleistungsfragen hilfreich sein. Das gilt umso mehr, wenn Sie sich für ein Gebrauchtrad entscheiden sollten. Deshalb haben wir hier eine Vorlage für einen Musterkaufvertrag für Gebrauchträder zusammengestellt, die Ihnen helfen kann, böse Überraschungen zu vermeiden.
Zum Musterkaufvertrag des ADFC für Gebrauchträder kommen Sie, wenn Sie unten auf "Weiterlesen" drücken.