ADFC Iserlohn unterstützt "Projekt Rikscha Iserlohn"

Es ist demnächst vielleicht ein ungewohnter Anblick in Iserlohn: Die Rikscha des Tersteegen-Hauses und des Vereins Rund-ums-Schnöggel ist unterwegs! - Ja wie? Eine Rikscha aus dem Altenzentrum? Der ADFC Iserlohn sagt: "Ja, klar! Warum denn nicht?"

Noch ein Symbol-Bild, bald jedoch Alltag in Iserlohn: Die Rikscha © pixelio

Manfred Schoofs, der Hausleiter des Altenzentrums Teerstegen-Haus an der Waisenhausstrasse, hatte sich mit der Frage nach Möglichkeiten das Rikscha-Projekt zu unterstützen, an den ADFC Iserlohn gewandt. Rikscha-Projekt? Das muss was mit Fahrrädern zu tun haben und schon war das Interesse im ADFC geweckt.

Die Idee: Eine Rikscha für das Altenzentrum

Für die tägliche Betreuungssarbeit und für die Bemühungen des Tersteegen-Hauses sich und seine Bewohner noch besser in die Nachbarschaft des Quartiers zu integrieren, aber auch für Menschen, die in der eigenen Wohnung leben, bietet eine Rikscha mit entsprechend ausgebildeten "Fahrern und Fahrerinnen" zahlreiche Möglichkeiten. Getreu dem Motto "Miteinander - und nicht allein" werden allein durch die Erhöhung der Mobilität der Senioren und Seniorinnen  zahlreiche Gelegenheiten zur sozialen Teilhabe dieser oft bewegungseingeschränkten Mitbürger am gesellschaftlichen und kulturellem Leben in unserer Stadt geschaffen. Doch ein dauerhafter und sicherer Betrieb eines solchen "Rikscha-Fahrdienstes" ist eigentlich nicht alleine zu stemmen.

Das Netzwerk: Ein Rikscha-Team für den sicheren Betrieb

So ist der ADFC Iserlohn gerade dabei, sich mit Anke Urban, der Qaurtiersarbeiterin des Tersteegen-Hauses, an einem kleinen Netzwerk zu beteiligen, um das Projekt "Rikscha" noch in diesem Frühsommer konkret auf die Reifen zu stellen. Dabei ist die Finanzierung und Beschaffung dieser Rikscha bereits abgeschlossen, allerdings steht die eigentliche Lieferung noch aus. Doch so lange soll nicht gewartet werden. Denn es besteht die Möglichkeit durch eine Leihgabe eines Vereins aus Lippstad eine erste Ausbildung und erste Erfahrungen zu machen. So ist in der nächsten Woche ein Team aus Iserlohn unterwegs, um vor Ort eine fachmännische Einweisung auf einer Rikscha zu erfahren. Diese wird dann Anfang Juni nach Iserlohn gebracht und vorab dem Rikscha-Projekt zur Verfügung gestellt. Dabei ist dann auch schon ein "fahrrad-erfahrener"ADFC-TourGuide des ADFC Iserlohn, der sicher direkt ein fachmännisches Auge auf das Gerät werfen wird.

Die Einführung und Ausbildung - so könnte es laufen

Ist das Ding dann hier vor Ort, plant der ADFC Iserlohn in Absprache mit Andreas Nolte, dem Vertreter der Verkehrswacht Iserlohn, die durch das "Projekt Rikscha Iserlohn" gestellten ehrenamtlichen "Rikscha-Fahrer und Fahrerinnen" so einzuweisen, auszubilden und zu trainieren, dass ihnen jederzeit ein einfacher und vor allem sicherer Betrieb der Rikscha mit Passagieren möglich ist. Dazu konzipiert der ADFC Iserlohn gerade ein "Rikscha-Fahrer-Trainingsprogramm", das dann auf dem idealen Verkehrsübungsplatz der Iserlohner Verkehrswacht an der Schlesischen Strasse unter der Leitung des ADFC Iserlohn stattfinden könnte.

Weitere Unterstützung durch den ADFC Iserlohn

Neben dieser Ausbildungsunterstützung gibt es aber für den ADFC Iserlohn durchaus weitere Möglichkeiten mitzuhelfen, das "Projekt Rikscha Iserlohn" ans Rollen zu bekommen. Erste Ideen dazu sind z.B. extra ADFC-geführte Rikscha-Radtouren für Senioren und Seniorinnen, einen Info-Tag des ADFC Iserlohn auf dem Bahntrassen-Radweg vor der Tür oder einen ADFC-Info-Abend im Atrium des Tersteegen-Hauses. 

Und natürlich wird der ADFC Iserlohn bei Wartung, Instandhaltung und bei kleinen Reparaturen an der Rikscha, die im Tersteegen-Haus "stationiert" sein wird, ehrenamtlich seine "Fahrrad-technischen" Fähigkeiten und Fachkompetenz einbringen.

Weitere Informationen zum "Projekt Rikscha Iserlohn" erhalten Sie beim Klick auf den Link im blauen Kasten.

Fazit: Ein tolles Projekt des Vereins "Rund ums Schnöggel" und des Altenzentrums "Tersteegen-Haus", dass wir vom ADFC Iserlohn gerne unterstützen und begleiten. 


https://iserlohn.adfc.de/neuigkeit/adfc-iserlohn-unterstuetzt-rikscha-projekt-des-altenzentrums-tersteegen-haus

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) setzt sich mit seinen mehr als 190.000 Mitgliedern mit Nachdruck für die Verkehrswende in Deutschland ein. Wir sind überzeugt davon, dass eine gute, intuitiv nutzbare Infrastruktur, gut ausgearbeitete Radverkehrsnetze und vor allem Platz für Rad fahrende Menschen auch dazu einlädt, das Fahrrad als Verkehrsmittel zu benutzen. Wir möchten eine sichere und komfortable Infrastruktur für den Radverkehr, damit sich junge und junggebliebene Fahrradfahrende sicher und zügig fortbewegen können.

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein verkehrssicheres Fahrrad auszustatten ist, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest. Sie schreibt u. a. zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt. Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel. Auch zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern sind Pflicht.

    Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben. Die Beleuchtung kann batteriebetrieben sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden. Sie muss aber dann einsatzbereit sein, wenn die Sichtverhältnisse Licht erforderlich machen. Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamts (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl). Damit Radfahrenden auch seitlich gesehen werden, sind Reflektoren in den Speichen oder Reflexstreifen an Reifen oder Felge vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO vorgeschrieben sind.

  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.

    Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen.

    Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

  • Was ist der Unterschied zwischen Schutzstreifen und Radfahrstreifen? Und was ist ein Radweg?

    Die Infrastruktur für das Fahrrad nicht einheitlich und selten uneingeschränkt gut nutzbar. Radfahrstreifen und Schutzstreifen verlaufen beide auf der Fahrbahn und damit im direkten Blickfeld von Autofahrenden. Schutzstreifen haben eine gestrichelte Markierung und dürfen daher mit dem Auto befahren werden. Radfahrstreifen hingegen sind mit einer Linie durchgängig auf der Fahrbahn markiert und dürfen von Autofahrenden nicht befahren werden. Der ADFC macht sich für geschützte Radfahrstreifen stark, bei denen Poller, Kübel und markierte Schutzzonen Radfahrende vor dem Autoverkehr, achtlos aufgerissenen Autotüren und unerlaubten Parken schützen.

    Ein Radweg ist durch ein blaues Radwegschild gekennzeichnet und muss in dem Fall von den Radfahrenden genutzt werden. Eine Benutzungspflicht darf aber nur angeordnet werden, wenn es die Verkehrssicherheit erforderlich macht. Behindern Blätter, Schnee oder andere Hindernisse Radfahrende auf Radwegen, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen. Mehr zur Infrastruktur für den Radverkehr erfahren Sie hier.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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  • Wo bekomme ich Radkarten?

    Mit fast 3 Mio. verkauften Exemplaren gehören die ADFC-Radtourenkarten weltweit zu den Bestsellern unter den Fahrradkarten. Sie haben einen praktischen Maßstab (1:150.000) und sind mit Hilfe von versierten ADFC-Scouts entstanden, die die Bedürfnisse von Radreisenden verstehen und die Strecken buchstäblich erfahren haben. Die 27 ADFC-Radtourenkarten für Deutschland haben wir durch besonders spannende und beliebte Radregionen wie den Gardasee oder Mallorca ergänzt. Außerdem finden Sie eine Vielzahl von ADFC-Regionalkarten (Maßstab 1:75.000) im Buchhandel, in vielen ADFC-Infoläden und direkt beim Bielefelder Verlag BVA (Tel.: 0521/59 55 40, E-Mail: bestellung@bva-bielefeld.de) oder bequem auf www.fahrrad-buecher-karten.de.

  • Wo finde ich vom ADFC empfohlene Musterkaufverträge für Fahrräder?

    Ganz gleich, für welches Fahrrad Sie sich entscheiden: Ein schriftlicher Kaufvertrag kann vor dem Hintergrund eventueller Reklamationsansprüche oder sonstiger Gewährleistungsfragen hilfreich sein. Das gilt umso mehr, wenn Sie sich für ein Gebrauchtrad entscheiden sollten. Deshalb haben wir hier eine Vorlage für einen Musterkaufvertrag für Gebrauchträder zusammengestellt, die Ihnen helfen kann, böse Überraschungen zu vermeiden.

    Zum Musterkaufvertrag des ADFC für Gebrauchträder kommen Sie, wenn Sie unten auf "Weiterlesen" drücken.

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