ADFC Iserlohn Planungs-Workshop24 - Eine Nachbetrachtung

Um das ADFC-Jahresprogramm 2024 vorzubereiten, zu planen und abzusprechen hatte der Ortsgruppensprecher des ADFC Iserlohn, Bernhard Schomm, alle Tourenleiter, weitere aktive Mitglieder und sonstige Radbegeisterte zu einem extra Workshop geladen.

ADFC Planungs-Workshop24: Gute Beiträge, gute Diskussion. So kann's weiter gehen. © ADFC Iserlohn

Und so konnten zu Beginn des Abends im Seminarraum der VHS im Stadtbahnhof Iserlohn mehr als 12 Teilnehmerinnen und Teilnehmer begrüsst werden, die alle ganz klar Flagge für den ADFC Iserlohn zeigten und sich alle mit ihren guten Ideen, neuen Planungen und ihrem Engagement in die tägliche Ortsgruppenarbeit bei Organisation, Touren und Projekten einbringen wollen.

Nach einem kleinen Impulsvortrag zu Beginn des Workshops durch den Sprecher der Ortsgruppe Iserlohn, Bernhard Schomm, wurden dann schon erste Daten, Pläne und Ideen aller teilnehmenden ADFC-TourGuides und Tourenleiter konkret durchgesprochen, erfasst und in einer vorläufigen Planungsmatrix eingetragen. Absicht dabei ist es nun, diese Tourenübersicht in einem kleinen Informationsflyer 2024 darzustellen und diesen in gedruckter Form im kommenden Frühjahr zur Verteilung zu bringen.

So wurde auch schon für die erste ADFC-Tour des Jahres, dem traditionelle "Anradeln", als Termin der Ostersamstag, 30.03.24, 10 Uhr ab Barendorf festgelegt. Mit dieser von ADFC-TourGuide Markus Bellebaum organisierten Radtour ist dann der Startpunkt in ein sicher interessantes ADFC-Jahr 2024 gesetzt, zu dem auch wieder das bekannte Stadtradeln im Zeitraum 20.05.- 09.06.24 gehören wird.

Desweiteren konnten für einige Aufgaben und Funktionen wie Aufbau und Betreuung des ADFC Info-Standes, das Rikscha-Training und für die Zuarbeit zur ADFC-Homepage interessierte und motivierte Mitglieder benannt werden, um die eigentliche Arbeitslast der OG auf mehreren Schultern zu verteilen.

Einigkeit wurde neben dem zunächst etwas reduziertem Radtourenprogramm auch über die Beibehaltung des monatlichen ADFC-Treffs im Restaurant Schroter und die weitere Mitarbeit des ADFC Iserlohn in den Projekten "Rikscha-Trainigs" und "Fahrradfreundliche Gastronomie" erzielt.

Und zur Verbesserung des inneren Vereins-Gefüges wurden die Durchführung einer "Familien-Radtour" sowie von gemeinsamen Aktionen, Besuchen und Veranstaltungen auch über den Fahrradlenker hinaus (Team-Building Maßnahmen) angeregt.

Gegen Ende des Workshops stellte Dieter Wieczelek sein interessantes Projekt "OpenBikeSensor", ein System zur Messung von Seitenabständen an Fahrädern, vor. Näheres dazu wird er noch beim nächsten ADFC-Treff am 07.02.24 im Restaurant Schroter erläutern.

"Ich bin doch eigentlich zufrieden mit den ersten Ergebnissen unseres Workshops", so zog Schomm dann letztlich eine postive Bilanz des Abends, "auch wenn der vereinsinterne Zuspruch und die Mitarbeit der stillen ADFC-Mitglieder sicherlich noch ausbaufähig ist. Aber nichts und niemand hindert uns daran, so einen Workshop bei Bedarf zu wiederholen. Als Radfahrer musst du halt ständig in die Pedale treten, sonst kippst du irgendwann um!"

Fazit:

Ein zwar kleine, aber motivierte und engagierte Gruppe von Aktiven und Radbegeisterten hatte sich zusammengefunden und ein ganz klares Zeichen gesetzt, um den Weg des ADFC Iserlohn unverdrossen auch künftig, wenn auch vielleicht in einem etwas reduzierten Rahmen, weiter fortzuführen.

Denn die Aufgabe, die Möglichkeiten für gutes und sicheres Radfahren in Iserlohn weiter zu verbessern, kann man nicht einfach im Stich lassen.

Und Aufgeben ist keine Option.


https://iserlohn.adfc.de/neuigkeit/adfc-iserlohn-planungs-workshop24-eine-nachbetrachtung

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) setzt sich mit seinen mehr als 190.000 Mitgliedern mit Nachdruck für die Verkehrswende in Deutschland ein. Wir sind überzeugt davon, dass eine gute, intuitiv nutzbare Infrastruktur, gut ausgearbeitete Radverkehrsnetze und vor allem Platz für Rad fahrende Menschen auch dazu einlädt, das Fahrrad als Verkehrsmittel zu benutzen. Wir möchten eine sichere und komfortable Infrastruktur für den Radverkehr, damit sich junge und junggebliebene Fahrradfahrende sicher und zügig fortbewegen können.

    Die Förderung des Radverkehrs ist nicht zuletzt auch ein politischer Auftrag, für den sich der ADFC stark macht. Unser Ziel ist es, alle Menschen, gleich welchen Alters und unabhängig von ihren Wohnorten, für das Radfahren und damit für die Mobilität der Zukunft zu gewinnen. Lesen Sie in unserem Grundsatzprogramm mehr über die Ziele und Forderungen des ADFC – und werden Sie Mitglied in der weltweit größten Zweiradgemeinschaft.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluss auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrenden ein.

    Für Sie hat die ADFC-Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können, egal wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die ADFC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Radwelt Informationen zu allem, was Sie als Rad fahrenden Menschen politisch, technisch und im Alltag bewegt. Nutzen Sie als ADFC-Mitglied außerdem vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied? Hier gelangen Sie zum Anmeldeformular.

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein verkehrssicheres Fahrrad auszustatten ist, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest. Sie schreibt u. a. zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt. Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel. Auch zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern sind Pflicht.

    Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben. Die Beleuchtung kann batteriebetrieben sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden. Sie muss aber dann einsatzbereit sein, wenn die Sichtverhältnisse Licht erforderlich machen. Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamts (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl). Damit Radfahrenden auch seitlich gesehen werden, sind Reflektoren in den Speichen oder Reflexstreifen an Reifen oder Felge vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO vorgeschrieben sind.

  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.

    Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen.

    Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

  • Was ist der Unterschied zwischen Schutzstreifen und Radfahrstreifen? Und was ist ein Radweg?

    Die Infrastruktur für das Fahrrad nicht einheitlich und selten uneingeschränkt gut nutzbar. Radfahrstreifen und Schutzstreifen verlaufen beide auf der Fahrbahn und damit im direkten Blickfeld von Autofahrenden. Schutzstreifen haben eine gestrichelte Markierung und dürfen daher mit dem Auto befahren werden. Radfahrstreifen hingegen sind mit einer Linie durchgängig auf der Fahrbahn markiert und dürfen von Autofahrenden nicht befahren werden. Der ADFC macht sich für geschützte Radfahrstreifen stark, bei denen Poller, Kübel und markierte Schutzzonen Radfahrende vor dem Autoverkehr, achtlos aufgerissenen Autotüren und unerlaubten Parken schützen.

    Ein Radweg ist durch ein blaues Radwegschild gekennzeichnet und muss in dem Fall von den Radfahrenden genutzt werden. Eine Benutzungspflicht darf aber nur angeordnet werden, wenn es die Verkehrssicherheit erforderlich macht. Behindern Blätter, Schnee oder andere Hindernisse Radfahrende auf Radwegen, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen. Mehr zur Infrastruktur für den Radverkehr erfahren Sie hier.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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  • Wo bekomme ich Radkarten?

    Mit fast 3 Mio. verkauften Exemplaren gehören die ADFC-Radtourenkarten weltweit zu den Bestsellern unter den Fahrradkarten. Sie haben einen praktischen Maßstab (1:150.000) und sind mit Hilfe von versierten ADFC-Scouts entstanden, die die Bedürfnisse von Radreisenden verstehen und die Strecken buchstäblich erfahren haben. Die 27 ADFC-Radtourenkarten für Deutschland haben wir durch besonders spannende und beliebte Radregionen wie den Gardasee oder Mallorca ergänzt. Außerdem finden Sie eine Vielzahl von ADFC-Regionalkarten (Maßstab 1:75.000) im Buchhandel, in vielen ADFC-Infoläden und direkt beim Bielefelder Verlag BVA (Tel.: 0521/59 55 40, E-Mail: bestellung@bva-bielefeld.de) oder bequem auf www.fahrrad-buecher-karten.de.

  • Wo finde ich vom ADFC empfohlene Musterkaufverträge für Fahrräder?

    Ganz gleich, für welches Fahrrad Sie sich entscheiden: Ein schriftlicher Kaufvertrag kann vor dem Hintergrund eventueller Reklamationsansprüche oder sonstiger Gewährleistungsfragen hilfreich sein. Das gilt umso mehr, wenn Sie sich für ein Gebrauchtrad entscheiden sollten. Deshalb haben wir hier eine Vorlage für einen Musterkaufvertrag für Gebrauchträder zusammengestellt, die Ihnen helfen kann, böse Überraschungen zu vermeiden.

    Zum Musterkaufvertrag des ADFC für Gebrauchträder kommen Sie, wenn Sie unten auf "Weiterlesen" drücken.

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