ADFC Iserlohn informiert über GPS-Tracking: zusätzlicher Schutz für das Fahrrad

Um ein Fahrrad oder E-Bike gegen Diebstahl zu schützen, hilft ein gutes Fahrradschloss – das ist klar. Zusätzliche Sicherheit versprechen GPS-Tracker, die offen oder versteckt am Fahrrad verbaut werden.

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Achtung: Sichere Dein Fahrrad. Immer. © www.pd-f.de / Luka Gorjup | Lux Fotowerk

Wie GPS-Tracking funktioniert und welche unterschiedlichen Möglichkeiten es gibt, zeigt im folgenden Artikel der pressedienst-fahrrad und wirft dabei auch einen Blick auf die rechtliche Situation. Denn nicht alles ist erlaubt.

Zugegeben: Die Idee eines GPS-Trackers für Fahrräder ist nicht neu. Bereits seit einigen Jahren gibt es unterschiedliche Modelle auf dem Markt, die das Aufspüren von gestohlenen Fahrrädern oder E-Bikes erleichtern sollen. Die Vielfalt der Tracking-Möglichkeiten hat sich in diesem Jahr dank technischer Weiterentwicklungen allerdings deutlich erhöht. Gemein ist den Ortungsgeräten, dass sie irgendwo am Rad versteckt werden können. Die genaue Standortbestimmung läuft in der Regel per GPS-Satellitennavigation. Im Falle eines Diebstahles kann der Weg des gestohlenen Rades nachverfolgt und der neue Abstellort ermittelt werden.


Akku-Ladestand im Blick behalten
Die GPS-Tracker brauchen zwei Dinge: erstens eine Energieversorgung und zweitens eine SIM-Karte. Als Lösung für die Energieversorgung sind viele Geräte mit einem Akku ausgestattet. Damit der Tracker am Rad nicht direkt ins Auge sticht und so von Langfingern leicht entdeckt bzw. sogar entfernt werden kann, muss der Akku möglichst klein sein, was wiederum Auswirkungen auf die Kapazität hat. Bei manchen Trackern steht bereits ein Aufladen nach rund einer Woche an. Pfiffige Lösungen für das Problem sind Tracker, die an der Fahrradbeleuchtung verbaut und über den Nabendynamo gespeist werden. Somit kann sich der Tracker während der Fahrt immer wieder aufladen und man muss ihn nicht extra zum Laden abbauen. Das funktioniert übrigens auch über den E-Bike-Akku.

Deshalb bieten manche E-Bike-Hersteller bereits eigene GPS-Tracking-Systeme an, die fest im Rad verbaut sind und über den E-Bike-Akku gespeist werden. Ein Beispiel ist der RX-Chip von Riese & Müller. Dieser sitzt unsichtbar im Bike und ermöglicht bei aktiviertem RX-Service den Abruf von Daten zu Standort und Fahrstatistiken. Ein integrierter Stromspeicher sorgt dafür, dass selbst bei entnommenem Akku das Signal noch eine Zeit lang gesendet wird. Ein integrierter digitaler Alarm, der auslöst, wenn das Rad durch Unbekannte bewegt wird, gehört ebenfalls zum Funktionsumfang des Services. Diese Möglichkeiten bietet auch das FIT E-Bike System. Zusätzlich besteht hier die Möglichkeit, das E-Bike digital zu verriegeln. Die elektronischen Komponenten werden dann gesperrt und das E-Bike kann nur noch ohne Motorunterstützung gefahren werden. Beide Systeme können über herstellereigene Apps gesteuert werden. Außerdem fallen für die GPS-Ortung Kosten in Form von jährlichen bzw. monatlichen Gebühren an. Das ist bei allen Trackern der Fall, die auf GPS bzw. anderer Satellitenortung basieren und somit über eine SIM-Karte verfügen müssen. Der Vorteil: Das Tracking ist genau. Die Angebote umfassen in manchen Fällen, z. B. bei Riese & Müller mit Connect Care, einen zubuchbaren Versicherungsschutz, der im Falle eines Diebstahls greift.

Bluetooth: Kostengünstige Alternative
Als kostengünstigere Alternative kommen nun vermehrt Tracking-Möglichkeiten auf den Markt, die auf der Idee der Airtags von Apple basieren. Der Airtag sendet ein Bluetooth-Signal aus, das jedes Apple-Gerät aufnehmen kann. Die Geräte schicken dann den Standort über die iCloud an die „Wo-ist“-App der Besitzer:innen. Der Vorteil dieses Systems besteht darin, dass außer der Anschaffung keine zusätzlichen Kosten entstehen. Bei der Airbell der gleichnamigen Firma (erhältlich via Messingschlager) ist der Airtag dezent in der Klingel versteckt. Das US-Unternehmen Lezyne bietet mit dem „Matrix Bike Tagger“ bzw. dem „Matrix Saddle Tagger“ (beides erhältlich via Sport Import) eine unter dem Flaschenhalter oder am Sattel versteckte Halterung für den Airtag. Allerdings hält die Batterie eines Airtags nach etwa einem Jahr ausgetauscht werden, damit das System weiterhin funktioniert. Das australische Unternehmen Knog bietet deshalb eine wiederaufladbare Lösung mit einer Laufzeit von rund sechs Monaten an (Produktname „Scout“, erhältlich über Cosmic Sports). Als Versteck dient hier ebenfalls der Flaschenhalter. Das System ist zusätzlich mit einem bewegungssensorgesteuerten Alarmsystem ausgestattet. Diese Funktion kann per  Knog-App aktiviert und deaktiviert werden. Das Problem an diesen Airtag-Lösungen: Die Tracker sind nur mit Apple-Geräten kompatibel. Der Marktanteil von Geräten des US-Herstellers liegt in Deutschland laut Tech-Portalen allerdings nur bei rund 30 Prozent. So kann es passieren, dass in manchen Gebieten kaum bis gar kein Signal eines Trackers festgestellt werden kann. Als Alternative für Android-Nutzer:innen bietet Samsung einen ähnlichen Service mit dem Smarttag an. Auch hier sind Nutzer:innen auf ein Netzwerk aus Samsung-Gerät angewiesen, um verlorene oder gestohlene Dinge wiederzufinden.

Tracking nur für eigene Räder erlaubt
Die Hersteller weisen bei der Inbetriebnahme der Tracker darauf hin, dass die Verfolgung von Personen ohne deren Zustimmung in vielen Ländern eine Straftat darstellt. Deshalb lohnt sich ein Blick auf die rechtlichen Vorgaben vor der Installation und vor allem Verwendung eines Trackers. Flottenbetreiber dürfen beispielsweise ihre Fahrzeuge mit Trackern ausstatten. Dies gilt auch für Speditionen oder Paketdienste, die auf Lastenräder setzen. Allerdings müssen die Radnutzer:innen über den Tracker im Vorfeld informiert werden, denn heimliches Tracken ist in Deutschland, außer in Notfällen, verboten. Das gilt ebenfalls für das heimliche Anbringen von Trackern an fremden Rädern. Einzig zur Eigensicherung von Fahrzeugen ist ein Tracker erlaubt, eine heimliche Überwachung von anderen Personen allerdings auch nicht gestattet.

Immer Polizei einschalten
Tracker sind also nicht dazu gemacht, bei einem Diebstahl Selbstjustiz anzuwenden, sondern ein Hilfsmittel zur Aufklärung. Der Gang zur Polizei bleibt demnach der richtige Weg, wenn ein Rad gestohlen wurde. Denn ist es die Aufgabe der Gesetzeshüter:innen, Diebesgut sicherzustellen und an seinen oder seine Eigentümer:in zurückzugeben – das Tracking ist dabei ein Hilfsmittel. Über die FIT-App kann beispielsweise ein Diebstahl gemeldet werden; die Anzeige wird direkt an die zuständige Behörde geschickt, die die weiteren Schritte einleitet. Auch Riese & Müller arbeitet eng mit den lokalen Polizeibehörden zusammen, um gestohlene Fahrräder mittels GPS-Tracking wiederzubeschaffen. Für Kund:innen mit aktiviertem Connect-Care-Service des Herstellers bedeutet das kaum einen Aufwand, denn die Absprache mit der Polizei zur Wiederbeschaffung läuft über die Ansprechpersonen beim E-Bike-Hersteller. Der Vorteil: Bei Beschädigungen am aufgefundenen Bike ist der Hersteller direkt informiert und kann kostenlose Reparaturen durchführen. Sollte das Rad nicht mehr auffindbar sein, erhalten die Besitzer:innen ein gleichwertiges E-Bike. Und auch bei den Tracking-Systemen über Airtag-Funktionen ist die Polizei zu kontaktieren.

Anschließen, nicht abschließen
Eines ist allerdings auch der beste GPS-Tracker nicht: ein Diebstahlschutz. Er erleichtert lediglich das Wiederauffinden gestohlenen Eigentums. Nicht mehr, nicht weniger. Deshalb sollten auch mit Trackern ausgerüstete Räder immer mit einem hochwertigen Fahrradschloss an einem festen Punkt angeschlossen werden. Belebte, beleuchtete Plätze sind dunklen Gassen immer vorzuziehen. Außerdem funktionieren die Tracker nicht in allen Fällen. Zum Beispiel wird die Funktion erschwert, wenn das Rad in einem Keller versteckt ist. Außerdem kann es sein, dass die Ortungssoftware nicht in allen Ländern benutzt werden darf. Wird das Rad außerhalb der erlaubten Landesgrenzen bewegt, wird lediglich der letztmögliche Standort angezeigt.
 


https://iserlohn.adfc.de/neuigkeit/adfc-iserlohn-informiert-ueber-gps-tracking-zusaetzlicher-schutz-fuer-das-fahrrad

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) setzt sich mit seinen mehr als 190.000 Mitgliedern mit Nachdruck für die Verkehrswende in Deutschland ein. Wir sind überzeugt davon, dass eine gute, intuitiv nutzbare Infrastruktur, gut ausgearbeitete Radverkehrsnetze und vor allem Platz für Rad fahrende Menschen auch dazu einlädt, das Fahrrad als Verkehrsmittel zu benutzen. Wir möchten eine sichere und komfortable Infrastruktur für den Radverkehr, damit sich junge und junggebliebene Fahrradfahrende sicher und zügig fortbewegen können.

    Die Förderung des Radverkehrs ist nicht zuletzt auch ein politischer Auftrag, für den sich der ADFC stark macht. Unser Ziel ist es, alle Menschen, gleich welchen Alters und unabhängig von ihren Wohnorten, für das Radfahren und damit für die Mobilität der Zukunft zu gewinnen. Lesen Sie in unserem Grundsatzprogramm mehr über die Ziele und Forderungen des ADFC – und werden Sie Mitglied in der weltweit größten Zweiradgemeinschaft.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluss auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrenden ein.

    Für Sie hat die ADFC-Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können, egal wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die ADFC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Radwelt Informationen zu allem, was Sie als Rad fahrenden Menschen politisch, technisch und im Alltag bewegt. Nutzen Sie als ADFC-Mitglied außerdem vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied? Hier gelangen Sie zum Anmeldeformular.

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein verkehrssicheres Fahrrad auszustatten ist, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest. Sie schreibt u. a. zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt. Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel. Auch zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern sind Pflicht.

    Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben. Die Beleuchtung kann batteriebetrieben sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden. Sie muss aber dann einsatzbereit sein, wenn die Sichtverhältnisse Licht erforderlich machen. Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamts (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl). Damit Radfahrenden auch seitlich gesehen werden, sind Reflektoren in den Speichen oder Reflexstreifen an Reifen oder Felge vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO vorgeschrieben sind.

  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.

    Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen.

    Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

  • Was ist der Unterschied zwischen Schutzstreifen und Radfahrstreifen? Und was ist ein Radweg?

    Die Infrastruktur für das Fahrrad nicht einheitlich und selten uneingeschränkt gut nutzbar. Radfahrstreifen und Schutzstreifen verlaufen beide auf der Fahrbahn und damit im direkten Blickfeld von Autofahrenden. Schutzstreifen haben eine gestrichelte Markierung und dürfen daher mit dem Auto befahren werden. Radfahrstreifen hingegen sind mit einer Linie durchgängig auf der Fahrbahn markiert und dürfen von Autofahrenden nicht befahren werden. Der ADFC macht sich für geschützte Radfahrstreifen stark, bei denen Poller, Kübel und markierte Schutzzonen Radfahrende vor dem Autoverkehr, achtlos aufgerissenen Autotüren und unerlaubten Parken schützen.

    Ein Radweg ist durch ein blaues Radwegschild gekennzeichnet und muss in dem Fall von den Radfahrenden genutzt werden. Eine Benutzungspflicht darf aber nur angeordnet werden, wenn es die Verkehrssicherheit erforderlich macht. Behindern Blätter, Schnee oder andere Hindernisse Radfahrende auf Radwegen, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen. Mehr zur Infrastruktur für den Radverkehr erfahren Sie hier.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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  • Wo bekomme ich Radkarten?

    Mit fast 3 Mio. verkauften Exemplaren gehören die ADFC-Radtourenkarten weltweit zu den Bestsellern unter den Fahrradkarten. Sie haben einen praktischen Maßstab (1:150.000) und sind mit Hilfe von versierten ADFC-Scouts entstanden, die die Bedürfnisse von Radreisenden verstehen und die Strecken buchstäblich erfahren haben. Die 27 ADFC-Radtourenkarten für Deutschland haben wir durch besonders spannende und beliebte Radregionen wie den Gardasee oder Mallorca ergänzt. Außerdem finden Sie eine Vielzahl von ADFC-Regionalkarten (Maßstab 1:75.000) im Buchhandel, in vielen ADFC-Infoläden und direkt beim Bielefelder Verlag BVA (Tel.: 0521/59 55 40, E-Mail: bestellung@bva-bielefeld.de) oder bequem auf www.fahrrad-buecher-karten.de.

  • Wo finde ich vom ADFC empfohlene Musterkaufverträge für Fahrräder?

    Ganz gleich, für welches Fahrrad Sie sich entscheiden: Ein schriftlicher Kaufvertrag kann vor dem Hintergrund eventueller Reklamationsansprüche oder sonstiger Gewährleistungsfragen hilfreich sein. Das gilt umso mehr, wenn Sie sich für ein Gebrauchtrad entscheiden sollten. Deshalb haben wir hier eine Vorlage für einen Musterkaufvertrag für Gebrauchträder zusammengestellt, die Ihnen helfen kann, böse Überraschungen zu vermeiden.

    Zum Musterkaufvertrag des ADFC für Gebrauchträder kommen Sie, wenn Sie unten auf "Weiterlesen" drücken.

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