ADFC Iserlohn informiert: Macht Streusalz das Fahrrad kaputt?

Gerne wird bei glatten und schneereichen Straßenverhältnissen zu Streu- bzw. Auftausalz gegriffen. Doch die Salzkörner sind umweltschädlich und in einigen Kommunen bereits verboten. Schäden können auch am Fahrrad oder E-Bike auftreten.

Reiseräder sollten möglichst genau passen - zur Reiseregion wie zu den Radreisenden. Der Hersteller Velotraum bietet ein Baukastensystem, mit dem man sich sein Traumrad zusammenstellen kann.
Im Winter ist mehr Radpflege notwendig. © www.velotraum.de | pd-f

Der pressedienst-fahrrad erklärt, wie man Räder am besten vor Streusalz schützt.

Streusalz besteht in der Regel aus Natriumchlorid, aber auch Calcium- und Magnesiumchlorid werden eingesetzt. Gerade Letzteres ist sehr hygroskopisch, d. h. es zieht Feuchtigkeit aktiv an und bindet sie länger, was die Wirksamkeit als Taumittel verbessern soll. Diese aggressiven Streusalze sind aber verantwortlich für Schäden an Fahrzeugen, u. a. auch Fahrrädern und E-Bikes. Speziell die freiliegenden Fahrzeugteile wie die Kette sind den Salzen ausgesetzt.


Kette im Voraus pflegen und schmieren


„Kettenpflege ist deshalb enorm wichtig. Man muss eigentlich das Gleiche tun wie im Sommer, nur öfter“, rät Martin Buchta vom KMC-Fahrradketten-Importeur Messingschlager. Wichtig dabei: Die Kette muss gepflegt und geschmiert werden, bevor sie laute Laufgeräusche macht oder gar Rost ansetzt. Ob eine Kette nun schnell rostet oder nicht, hängt laut Buchta auch vom Material ab. Günstige Modelle haben in der Regel keine gesonderte Beschichtung, die gegen Rost schützt. Hochwertige Ketten für Viel- und Alltagsfahrer:innen weisen hingegen eine glatte, rostresistente Oberfläche auf, was den Pflegeaufwand und die Rostbildung minimieren soll. „Höherwertige Ketten und Ritzel sind in der Regel passivierend beschichtet. Das verbessert die Korrosionsbeständigkeit. Trotzdem findet sich Abrieb und ähnliches auf der Oberfläche, sodass es auch zu Flugrost kommt, der dann die Passivierung beeinträchtigen kann“, ergänzt Patrik Laible vom Pflegemittelhersteller Toniq. Ein Tipp: Ein zusätzlicher Tropfen Öl auf die Schalt- und Bremszüge hilft, Wasser von dort fernzuhalten und ein mögliches Einfrieren der Züge zu verhindern. Alternativ spielen speziell im Wintereinsatz Fahrräder mit Riemenantrieb ihre Trümpfe aus. Die Riemen von Gates zeichnen sich durch ihren geringen Pflegeaufwand und ihre Langlebigkeit aus. Zudem können Kettennutzer:innen den Riemenantrieb von Veer bei ihren Rädern unter bestimmen Voraussetzungen nachrüsten.


Rostflecken mit Lack behandeln


Aber auch der Fahrradrahmen kann durch die Salze beschädigt werden. Die Lackierung oder Pulverbeschichtung der Rahmen kann sich ablösen. Durch verbleibenden Dreck wird die Schadenswahrscheinlichkeit dann deutlich erhöht. Stefan Stiener vom Fahrradhersteller Velotraum empfiehlt deshalb, neben der Kette auch den Rahmen im Winter regelmäßig zu säubern. Wobei es Unterschiede beim Rahmenmaterial gibt: Stahlrahmen zeigen durch Rost, wenn sie angegriffen sind. Bei Aluminiumrahmen sind Probleme nicht so offensichtlich, können allerdings genauso auftreten und im schlimmsten Fall zum Rahmenbruch führen. „Deshalb ist es wichtig, Lackschäden direkt auszubessern, z. B. mit Acryl-Klarlack. Bei größeren Schäden bieten wir die Möglichkeit an, die Pulverbeschichtung zu erneuern“, so Stiener, der mit seinem Unternehmen hochwertige Räder im Baukastenprinzip anbietet.


E-Bike-Motoren regelmäßig reinigen


Den Antriebseinheiten von Pedelecs sollte die Salzlösung auf den Straßen hingegen wenig ausmachen. Die Motoren sind in der Regel wasserdicht und entsprechend auch einer Salzsprühnebelprüfung unterzogen. Dennoch empfiehlt Steffen Krill, Marketing Director beim Antriebshersteller Mivice, eine äußerliche Reinigung des Motors nach einer Fahrt auf winterlichen Straßen. Man solle „am besten mit lauwarmem Wasser abspülen und danach den Motor trocknen“, so Krill, und warnt: „Keinen Hochdruckreiniger verwenden!“


Reifen auf Schäden kontrollieren


Bleiben noch die Reifen als die beiden direkten Kontaktpunkte zwischen Fahrrad und Fahrbahn. Streusalz beeinträchtigt laut Steffen Jüngst, Pressesprecher beim Reifenhersteller Schwalbe, die Performance eines Reifens nicht. Einzig bei einer Beschädigung am Reifen kann Salz in den Drahtkern gelangen und dieser könnte korrodieren. Dies sei allerdings äußerst selten der Fall. Patrick Laible rät, dass man bei der Kontrolle auch auf Stellen achten sollte, die nicht auf den ersten Blick ersichtlich sind, z. B. könnte sich die Felgenlöcher als Schwachpunkte herauskristallisieren, da sich dort unbemerkt Salz ablagern und so Beschädigungen verursachen könnte.

Pannensichere Reifen schützen vor Defekten


Das Bundesumweltministerium rät, vom Salzen von Wegen Abstand zu nehmen und lieber Rollsplitt und Granulat zu verwenden. Auch dieses Streugut hat wiederum Folgen für Radfahrende, da die Steinchen auf der Fahrbahn die Gefahr eines Platten erhöhen. Ein hoher Pannenschutz ist deshalb für Radfahrer:innen im Winter bei der Reifenwahl auf alle Fälle zu berücksichtigen. „Zudem sollte auf einen Reifen mit relativ breiten Profilabständen geachtet werden. So setzen sich Splitt und Granulat nicht so schnell zwischen den Profilblöcken fest und können sich beim weiteren Fahren nicht so einfach in die Decke ,einarbeiten‘“, erklärt Jüngst. Er rät zum Fahren mit Ganzjahresreifen, die diesen Vorteil mitbringen.

Der ADFC Iserlohn wünscht auch unter winterlichen Bedingungen immer eine gute Fahrt und empfiehlt das Tragen eines geeigneten Fahrradhelmes. Immer.


https://iserlohn.adfc.de/neuigkeit/adfc-iserlohn-informiert-macht-streusalz-das-fahrrad-kaputt

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) setzt sich mit seinen mehr als 190.000 Mitgliedern mit Nachdruck für die Verkehrswende in Deutschland ein. Wir sind überzeugt davon, dass eine gute, intuitiv nutzbare Infrastruktur, gut ausgearbeitete Radverkehrsnetze und vor allem Platz für Rad fahrende Menschen auch dazu einlädt, das Fahrrad als Verkehrsmittel zu benutzen. Wir möchten eine sichere und komfortable Infrastruktur für den Radverkehr, damit sich junge und junggebliebene Fahrradfahrende sicher und zügig fortbewegen können.

    Die Förderung des Radverkehrs ist nicht zuletzt auch ein politischer Auftrag, für den sich der ADFC stark macht. Unser Ziel ist es, alle Menschen, gleich welchen Alters und unabhängig von ihren Wohnorten, für das Radfahren und damit für die Mobilität der Zukunft zu gewinnen. Lesen Sie in unserem Grundsatzprogramm mehr über die Ziele und Forderungen des ADFC – und werden Sie Mitglied in der weltweit größten Zweiradgemeinschaft.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluss auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrenden ein.

    Für Sie hat die ADFC-Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können, egal wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die ADFC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Radwelt Informationen zu allem, was Sie als Rad fahrenden Menschen politisch, technisch und im Alltag bewegt. Nutzen Sie als ADFC-Mitglied außerdem vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied? Hier gelangen Sie zum Anmeldeformular.

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein verkehrssicheres Fahrrad auszustatten ist, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest. Sie schreibt u. a. zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt. Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel. Auch zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern sind Pflicht.

    Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben. Die Beleuchtung kann batteriebetrieben sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden. Sie muss aber dann einsatzbereit sein, wenn die Sichtverhältnisse Licht erforderlich machen. Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamts (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl). Damit Radfahrenden auch seitlich gesehen werden, sind Reflektoren in den Speichen oder Reflexstreifen an Reifen oder Felge vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO vorgeschrieben sind.

  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.

    Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen.

    Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

  • Was ist der Unterschied zwischen Schutzstreifen und Radfahrstreifen? Und was ist ein Radweg?

    Die Infrastruktur für das Fahrrad nicht einheitlich und selten uneingeschränkt gut nutzbar. Radfahrstreifen und Schutzstreifen verlaufen beide auf der Fahrbahn und damit im direkten Blickfeld von Autofahrenden. Schutzstreifen haben eine gestrichelte Markierung und dürfen daher mit dem Auto befahren werden. Radfahrstreifen hingegen sind mit einer Linie durchgängig auf der Fahrbahn markiert und dürfen von Autofahrenden nicht befahren werden. Der ADFC macht sich für geschützte Radfahrstreifen stark, bei denen Poller, Kübel und markierte Schutzzonen Radfahrende vor dem Autoverkehr, achtlos aufgerissenen Autotüren und unerlaubten Parken schützen.

    Ein Radweg ist durch ein blaues Radwegschild gekennzeichnet und muss in dem Fall von den Radfahrenden genutzt werden. Eine Benutzungspflicht darf aber nur angeordnet werden, wenn es die Verkehrssicherheit erforderlich macht. Behindern Blätter, Schnee oder andere Hindernisse Radfahrende auf Radwegen, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen. Mehr zur Infrastruktur für den Radverkehr erfahren Sie hier.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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  • Wo bekomme ich Radkarten?

    Mit fast 3 Mio. verkauften Exemplaren gehören die ADFC-Radtourenkarten weltweit zu den Bestsellern unter den Fahrradkarten. Sie haben einen praktischen Maßstab (1:150.000) und sind mit Hilfe von versierten ADFC-Scouts entstanden, die die Bedürfnisse von Radreisenden verstehen und die Strecken buchstäblich erfahren haben. Die 27 ADFC-Radtourenkarten für Deutschland haben wir durch besonders spannende und beliebte Radregionen wie den Gardasee oder Mallorca ergänzt. Außerdem finden Sie eine Vielzahl von ADFC-Regionalkarten (Maßstab 1:75.000) im Buchhandel, in vielen ADFC-Infoläden und direkt beim Bielefelder Verlag BVA (Tel.: 0521/59 55 40, E-Mail: bestellung@bva-bielefeld.de) oder bequem auf www.fahrrad-buecher-karten.de.

  • Wo finde ich vom ADFC empfohlene Musterkaufverträge für Fahrräder?

    Ganz gleich, für welches Fahrrad Sie sich entscheiden: Ein schriftlicher Kaufvertrag kann vor dem Hintergrund eventueller Reklamationsansprüche oder sonstiger Gewährleistungsfragen hilfreich sein. Das gilt umso mehr, wenn Sie sich für ein Gebrauchtrad entscheiden sollten. Deshalb haben wir hier eine Vorlage für einen Musterkaufvertrag für Gebrauchträder zusammengestellt, die Ihnen helfen kann, böse Überraschungen zu vermeiden.

    Zum Musterkaufvertrag des ADFC für Gebrauchträder kommen Sie, wenn Sie unten auf "Weiterlesen" drücken.

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