ADFC | Bundeshauptversammlung am 13. - 14. November 2021

ADFC | Bundeshauptversammlung am 13. - 14. November 2021 | Dirk Michael Deckbar +491723108973 | mail@deckbar.de | © ADFC/Deckbar

Rebecca Peters ist neue ADFC-Bundesvorsitzende

Der Fahrradclub ADFC hat eine neue Bundesvorsitzende: Die Verkehrsgeographin Rebecca Peters, sie war bisher Vize. Auf der ADFC-Bundeshauptversammlung skizzierte sie heute, welche Weichen die Ampel-Koalitionäre stellen müssen.

Der Fahrradclub ADFC hat eine neue Bundesvorsitzende: Die Verkehrsgeographin Rebecca Peters, sie war bisher Vize. Auf der ADFC-Bundeshauptversammlung skizzierte sie heute, welche Weichen die Ampel-Koalitionäre dringend stellen müssen, damit Deutschland bis 2030 ein Fahrradland wird und die Potenziale des Radverkehrs für den Klimaschutz optimal nutzt. Der weltgrößte Fahrradverband wählte außerdem einen neuen, multiprofessionellen Bundesvorstand.

Die frisch gewählte ADFC-Bundesvorsitzende Rebecca Peters sagt: „Deutschland steckt mitten in einer anspruchsvollen Transformation. Es geht darum, in wenigen Jahren ein klimafreundliches Verkehrssystem aufzubauen – und gute Mobilität für alle zu ermöglichen. Dafür ist das Fahrrad in Kombination mit einem sehr gut ausgebauten ÖPNV und guten Fußwegen eine unglaublich potente und zugleich sozial verträgliche Lösung. Meine Vision ist, dass das Fahrrad das Lieblingsverkehrsmittel in Deutschland wird. In der Stadt und auf dem Land, bei Jung und Alt. Nicht alle Autofahrten müssen wegfallen, aber möglichst viele. Damit das gelingt, muss Deutschland in weniger als zehn Jahren ein richtig attraktives Fahrradland mit hervorragenden Radwegen, großzügigen Fahrradparkhäusern und sicheren Kreuzungen werden. Dafür trete ich an. Weil die Beharrungskräfte des alten Verkehrssystems aber so gewaltig sind, müssen wir als Fahrradlobby dynamisch weiterwachsen, die Kräfte für die Verkehrswende bündeln und gemeinsam stark und unüberhörbar sein.“

Peters: Fahrrad in den Koalitionsvertrag!

Von der künftigen Bundesregierung fordert Peters dringend ein kraftvolles Bekenntnis zum Fahrrad im Koalitionsvertrag. Tempo 30 als Standard innerorts, eine grundlegende Reform des Straßenverkehrsgesetzes und eine dauerhafte Regelfinanzierung des Radinfrastrukturausbaus in Höhe von 10 Euro pro Kopf und Jahr vom Bund seien unverzichtbare Voraussetzungen, um das Radfahren für die Massen attraktiv zu machen. Peters: „Die Ampel-Koalition darf sich nicht vorgaukeln, dass man mit ein bisschen Ladeinfrastruktur für Elektroautos das Kern-Problem löst. Deutschland braucht weniger Auto und viel mehr Fahrrad. Und dafür brauchen die Menschen attraktive Angebote – komfortable und sichere Radwege, auf denen man gerne fährt.“     

Multiprofessioneller Bundesvorstand

Die Verkehrsgeographin Rebecca Peters (25) aus Niederkassel wurde von den Delegierten zur neuen ADFC-Bundesvorsitzenden gewählt. Ihr zur Seite steht ein multiprofessionelles Vorstandsteam mit dem Kommunikationsexperten Reinhard Buschmann (42) aus Berlin, der Diplom-Kauffrau Amelie Döres (59) aus Mainz, der Ärztin und Unternehmerin aus der Fahrradbranche Hanna Grau (31) aus Weilerswist, dem ehemaligen Verkehrssenator der Freien Hansestadt Bremen Dr. Joachim Lohse (63) aus Hamburg, dem IT-Unternehmer Christoph Schmidt (45) aus Köln sowie dem Tourismusexperten Christian Tänzler (59) aus Berlin.  

Digitale Bundeshauptversammlung des weltgrößten Fahrradclubs

Die ADFC-Bundeshauptversammlung mit rund 140 Delegierten aus 16 ADFC-Landesverbänden fand am 13. und 14. November 2021 pandemiebedingt weitgehend digital statt. Der ADFC ist der größte Interessensverband der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit – mit über 200.000 Mitgliedern, mehr als 500 regionalen Gliederungen und rund 11.000 ehrenamtlich Engagierten. Der Fahrradclub setzt sich auf allen politischen Ebenen für die Verkehrswende und sicheren, komfortablen Radverkehr ein. Der ehrenamtliche ADFC-Bundesvorstand wird alle zwei Jahre gewählt. Für das operative Geschäft betreibt der ADFC eine Bundesgeschäftsstelle mit einem 40-köpfigen hauptamtlichen Team an den ADFC-Standorten Berlin und Bremen.   

  

Hinweise an Redaktionen: Fotos vom neu gewählten ADFC-Bundesvorstand finden Sie im blauen Infokasten. Die „ADFC-Leitplanken für die Koalitionsverhandlungen“ mit drei Kernforderungen an die neue Bundesregierung gibt es in unserem Dossier zur Wahl. Interviews mit Rebecca Peters für den ADFC-Bundesvorstand vermittelt die Pressestelle gern auf Anfrage.

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ADFC | Bundeshauptversammlung am 13. - 14. November 2021

Der Fahrradclub ADFC hat einen neuen Bundesvorstand (v.l.n.r.): Christian Tänzler, Dr. Joachim Lohse, Amelie Döres, Christoph Schmidt, Rebecca Peters, Reinhard Buschmann und Hanna Grau.

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https://iserlohn.adfc.de/pressemitteilung/rebecca-peters-ist-neue-adfc-bundesvorsitzende

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) setzt sich mit seinen mehr als 190.000 Mitgliedern mit Nachdruck für die Verkehrswende in Deutschland ein. Wir sind überzeugt davon, dass eine gute, intuitiv nutzbare Infrastruktur, gut ausgearbeitete Radverkehrsnetze und vor allem Platz für Rad fahrende Menschen auch dazu einlädt, das Fahrrad als Verkehrsmittel zu benutzen. Wir möchten eine sichere und komfortable Infrastruktur für den Radverkehr, damit sich junge und junggebliebene Fahrradfahrende sicher und zügig fortbewegen können.

    Die Förderung des Radverkehrs ist nicht zuletzt auch ein politischer Auftrag, für den sich der ADFC stark macht. Unser Ziel ist es, alle Menschen, gleich welchen Alters und unabhängig von ihren Wohnorten, für das Radfahren und damit für die Mobilität der Zukunft zu gewinnen. Lesen Sie in unserem Grundsatzprogramm mehr über die Ziele und Forderungen des ADFC – und werden Sie Mitglied in der weltweit größten Zweiradgemeinschaft.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluss auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrenden ein.

    Für Sie hat die ADFC-Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können, egal wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die ADFC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Radwelt Informationen zu allem, was Sie als Rad fahrenden Menschen politisch, technisch und im Alltag bewegt. Nutzen Sie als ADFC-Mitglied außerdem vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied? Hier gelangen Sie zum Anmeldeformular.

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein verkehrssicheres Fahrrad auszustatten ist, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest. Sie schreibt u. a. zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt. Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel. Auch zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern sind Pflicht.

    Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben. Die Beleuchtung kann batteriebetrieben sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden. Sie muss aber dann einsatzbereit sein, wenn die Sichtverhältnisse Licht erforderlich machen. Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamts (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl). Damit Radfahrenden auch seitlich gesehen werden, sind Reflektoren in den Speichen oder Reflexstreifen an Reifen oder Felge vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO vorgeschrieben sind.

  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.

    Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen.

    Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

  • Was ist der Unterschied zwischen Schutzstreifen und Radfahrstreifen? Und was ist ein Radweg?

    Die Infrastruktur für das Fahrrad nicht einheitlich und selten uneingeschränkt gut nutzbar. Radfahrstreifen und Schutzstreifen verlaufen beide auf der Fahrbahn und damit im direkten Blickfeld von Autofahrenden. Schutzstreifen haben eine gestrichelte Markierung und dürfen daher mit dem Auto befahren werden. Radfahrstreifen hingegen sind mit einer Linie durchgängig auf der Fahrbahn markiert und dürfen von Autofahrenden nicht befahren werden. Der ADFC macht sich für geschützte Radfahrstreifen stark, bei denen Poller, Kübel und markierte Schutzzonen Radfahrende vor dem Autoverkehr, achtlos aufgerissenen Autotüren und unerlaubten Parken schützen.

    Ein Radweg ist durch ein blaues Radwegschild gekennzeichnet und muss in dem Fall von den Radfahrenden genutzt werden. Eine Benutzungspflicht darf aber nur angeordnet werden, wenn es die Verkehrssicherheit erforderlich macht. Behindern Blätter, Schnee oder andere Hindernisse Radfahrende auf Radwegen, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen. Mehr zur Infrastruktur für den Radverkehr erfahren Sie hier.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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  • Wo bekomme ich Radkarten?

    Mit fast 3 Mio. verkauften Exemplaren gehören die ADFC-Radtourenkarten weltweit zu den Bestsellern unter den Fahrradkarten. Sie haben einen praktischen Maßstab (1:150.000) und sind mit Hilfe von versierten ADFC-Scouts entstanden, die die Bedürfnisse von Radreisenden verstehen und die Strecken buchstäblich erfahren haben. Die 27 ADFC-Radtourenkarten für Deutschland haben wir durch besonders spannende und beliebte Radregionen wie den Gardasee oder Mallorca ergänzt. Außerdem finden Sie eine Vielzahl von ADFC-Regionalkarten (Maßstab 1:75.000) im Buchhandel, in vielen ADFC-Infoläden und direkt beim Bielefelder Verlag BVA (Tel.: 0521/59 55 40, E-Mail: bestellung@bva-bielefeld.de) oder bequem auf www.fahrrad-buecher-karten.de.

  • Wo finde ich vom ADFC empfohlene Musterkaufverträge für Fahrräder?

    Ganz gleich, für welches Fahrrad Sie sich entscheiden: Ein schriftlicher Kaufvertrag kann vor dem Hintergrund eventueller Reklamationsansprüche oder sonstiger Gewährleistungsfragen hilfreich sein. Das gilt umso mehr, wenn Sie sich für ein Gebrauchtrad entscheiden sollten. Deshalb haben wir hier eine Vorlage für einen Musterkaufvertrag für Gebrauchträder zusammengestellt, die Ihnen helfen kann, böse Überraschungen zu vermeiden.

    Zum Musterkaufvertrag des ADFC für Gebrauchträder kommen Sie, wenn Sie unten auf "Weiterlesen" drücken.

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